Infobrief Anmeldung Schulanfänger
Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen dem 01. Oktober 2011 und dem
30. September 2012 geboren sind.
Für die Kinder, die nach dem 30. September 2018 und bis zum 31. Dezember 2018 das sechste Lebensjahr vollendet haben, besteht ein Anmelderecht, d.h. sie können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten eingeschult werden. Kinder, die bis zum 30. Juni 2019 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern vorzeitig (auf Antrag) eingeschult werden.
Zurückstellungen und vorzeitige Einschulungen können an diesem Termin beantragt werden.
In allen Fällen ist die Vorlage der Geburtsurkunde (Stammbuch) erforderlich.
Folgendes ist bei der Anmeldung zu beachten:
Mit der Anmeldung wird Ihr Kind schulpflichtig, d.h. eine spätere Rücknahme der Anmeldung ist nur auf schriftlichen Antrag („Antrag auf Zurückstellung“) möglich.
Sollten Sie Ihr Kind am 17. März zur Schule anmelden, erlischt Ihr Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Kinder, die im Schuljahr 2018/19 zurückgestellt werden (auf Antrag), können bei der Grundschulförderklasse in Wiesloch angemeldet werden (diese Regelung gilt nicht für „Kann-Kinder“, die zurückgestellt werden). Anmeldeformulare hierzu erhalten Sie im Sekretariat der Mannabergschule.
Kinder, die im Schuljahr 2017/18 zurückgestellt wurden, müssen ebenfalls am 17. März als Schulanfänger angemeldet werden.
Vollmerhausen, Rektorin