Einrichtung von Notgruppen
Dringliche Maßnahmen zur Eindämmung einer Ausbreitung des Coronavirus
- Einrichtung von Notgruppen für die Kinderbetreuung -
Aufgrund der weiterhin dynamischen Lageentwicklung bezüglich der Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg ist zum Schutz der Bevölkerung ein unverzügliches und entschlossenes Vorgehen notwendig. Es bedarf weitreichender Maßnahmen, um die täglichen Kontakt zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu verzögern.
Diese Entwicklung hat die Landesregierung von Baden-Württemberg nun dazu veranlasst, ab
Dienstag, den 17. März den Unterricht und jegliche Veranstaltungen an Schulen sowie den
Betrieb an Kindertagesstätten auszusetzen. Dies gilt bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020, somit bis zum Ende der Osterferien.
Die Einrichtung einer Notgruppenbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen sowie der Krippen-, Kindergartenbetreuung und der Kindertagespflege (Tagesmütter) ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.
Die Notgruppenbetreuung an den Schulen und Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten) erstreckt sich auf die tägliche Betreuungszeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr.
Nährere Informationen hierzu finden Sie unter: www. rauenberg.de