Rauenberg, 07.01.2021
Sehr geehrte, liebe Eltern,
ich hoffe, Sie hatten einen guten Start ins neue Jahr und sehen der Zukunft mit ein wenig Zuversicht entgegen. Ich darf Ihnen allen noch im Namen meines Kollegiums ein erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr wünschen.
Sie haben den Medien sicher entnommen, wie es in den Schulen weitergehen soll und gestern kam dann auch das Schreiben vom KM mit genaueren Informationen u.a. zur Notbetreuung. Sie finden dieses Schreiben wie auch die Orientierungshilfen zur Notbetreuung wieder hier auf unserer Homepage sowie auf der Seite des Kultusministeriums www.km-bw.de.
Seitens der Politik ist geplant, abhängig von den Fallzahlen im Land, die Grundschulen am 18.1.21 zu öffnen. Es liegt wie immer an uns allen, alles dafür zu tun und uns an die Regeln zu halten.
Meine Kolleg*innen werden daher wieder Materialpakete schnüren, die in bereits bewährter Weise am Montag, 11.1. ausgegeben werden.
06.01.2021
Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich in den letzen Tagen in den Medien verfolgt haben, hat sich die Bundesregierung zusammen mit der MInisterpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, den bundesweiten Lockdown bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Zielsetzung ist, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Grundschulen und SBBZ mit den weiteren Förderschwerpunkten sowie Schulkindergärten ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen.
Nährere Informationen können Sie diesbezüglich auf der Seite des KM unter https://km-bw.de/ nachlesen.
Zusätzlich haben wir das aktuelle Schreiben des Ministeriums und die Orientierungshilfe für Schulen bezüglich der Notbetreuung unter der Rubrik "Formulare" für Sie eingestellt.
Genauere Informationen bezüglich der Organisation der kommenden Woche, erhalten Sie in den nächsten Tagen.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Die Schulleitung
Rauenberg, 14.12.2020
Sehr geehrte, liebe Eltern,
Sie haben die neuen Entwicklungen sicher verfolgt, die Schulen werden ab Mittwoch, 16.12.2020, geschlossen. Für folgende Kinder muss jedoch eine Notbetreuung angeboten werden:
…Für Schülerinnen und Schüler ….. , deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum vom 16.bis zum 22. Dezember an den regulären Schultagen während der Unterrichtszeit eine Notbetreuung eingerichtet. …
… Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze wie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung nötig ist, haben Anspruch auf Notbetreuung. …( Schreiben des Ministeriums vom 14.12.20)
Liebe Eltern,
den aktuellen Brief des Kultusministeriums bezüglich der bevorstehenden Weihnachtsferien haben wir für SIe unter der Rubrik "Formulare - Corana" zum Nachlesen eingestellt.
SIe finden diesen natürlich auch auf der Seite des Kultusministeriums unter www.km-bw.de
Herzliche Grüße
Die Schulleitung
Liebe Eltern,
da in diesem Jahr keine allgemeine Infoveranstaltung über die weiterführenden Schulen in Präsenz durchgeführt werden kann, stellen wir Ihnen hier einige wichtige Informationen ein.
In einer Powerpointpräsentation des Kultusministeriums werden SIe auf sehr klarer Weise über die auf die Grundschule aufbauenden Schularten informiert.
Erweitert wird diese Präsentation durch kleine Filmsequenzen über die verschiedenen Schularten.
Unter folgendem Link können Sie sich die Grundschulpräsentation anschauen und genaue Informationen zum zeitlichen Ablauf entnehmen:
Kultusministerium - Grundschulpräsentationen (km-bw.de)
Diese Dokumente haben wir für Sie auch noch zusätzlich unter der Rubrik "Formulare" eingestellt.
Herzliche Grüße
Die Schulleitung